Baugebiete erschließen

In Elsenfeld gibt es zurzeit ca. 250 erschlossene Bauplätze. Diese sind in Privatbesitz und stehen dem Markt nicht zur Verfügung. Solche Fehler der Vergangenheit dürfen nicht mehr wiederholt werden. Sollten in Zukunft neue Baugebiete erschlossen werden, was wir eigentlich ablehnen, müssen sich unserer Meinung nach alle Grundstücke in Gemeindebesitz befinden.

Antrag der Fraktion SPD/Bündnis90-Die Grünen.
Bauleitplanung bzw. Erschließung neuer Baugebiete nur nach Zwischenerwerb der betroffenen Grundstücke durch den Markt Elsenfeld.

Der Marktgemeinderat fasst in seiner Sitzung am 12.10.2020 folgenden Beschluss:

„Neue Baugebiete im Gebiet des Marktes Elsenfeld werden nur noch erschlossen, wenn sich die Gemeinde im Besitz aller betroffenen Grundstücke befindet.“

Begründung:

Ein Zwischenerwerb von Grundstücken, die zu Bauland entwickelt werden können, sichert die Planungshoheit der Gemeinde, schafft Gestaltungsräume, verhindert Grundstücksspekulationen und kann positive Auswirkungen auf die örtlichen Grundstückspreise haben.

Die Gemeinde Elsenfeld sollte künftig Grundstücke grundsätzlich zum Verkehrswert vor der Entwicklung erwerben, erschließen und diese zum Wert nach der Entwicklung nach klaren Vergabekriterien und unter Auflagen verkaufen.
Durch das Festlegen eines Baugebotes kann verhindert werden, dass Bauplätze über Generationen hinweg blockiert werden. Gleichzeitig könnten Regelungen für den Fall getroffen werden, dass diese Verpflichtungen nicht eingehalten werden.

Eigentümer, die für sich oder ihre Nachkommen eines der Grundstücke bebauen möchten, könnten ein Vorkaufsrecht zum Ausgangswert erhalten. In diesem Fall sollte für einen bestimmten Zeitraum eine Eigennutzungsverpflichtung festgelegt werden, um Spekulationen vorzubeugen.
Durch diese Vorgehensweise würde Grund und Boden nicht unnötig verteuert und nicht mehr als Spekulationsobjekt dienen. Auch das immer mal wieder kolportierte Argument der persönlichen Vorteilsname würde dadurch entkräftet werden.

Ein Zwischenerwerb der Grundstücke würde der Gemeinde zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten erschließen.

Der MGR hat sich in der Sitzung vom 22.06.2020 eingehend mit dem drohenden Klimanotstand beschäftigt und es wurden zu Recht konkrete Maßnahmen statt reiner Symbolpolitik angemahnt. Bei Grundstücken, die der Gemeinde gehören, könnten insbesondere ganz gezielt ökologische Baustandards gefördert werden.

Durch entsprechende Vergabekriterien wäre es außerdem einfacher, gezielt junge Familien zu fördern.

Von der Gemeinde erworbene Grundstücke, insbesondere in Industriegebieten, könnten in Einzelfällen auch in Erbpacht überlassen werden und blieben damit der Gemeinde langfristig erhalten.

Insgesamt stellt der Zwischenerwerb von Grundstücken ein gutes Instrument dar für eine gezielte Steuerung der Ortsentwicklung und hat, wie dargestellt, sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile.

Werner Billmaier,     Anna Becker, Wolfgang Büttner, Annette Weis, Heribert Luxem
-Fraktionssprecher-  

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2 Kommentare

  1. Hallo liebe SPD / Grünen Fraktion!
    ich finde eure Gedanken zur Bauleitplanung sehr begrüssenswert! Aber leider gibt es immer noch den uralt Flächennutzungsplan im Internet zu finden. Auf der Homepage der Gemeinde Elsenfeld gibt es noch nicht einmal ein neues Bauleitplanverfahren. Dieses ist jedoch eigentlich die Voraussetzung. In Elsenfeld wird gebaut ohne dass die Voraussetzung dafür geschaffen wurde, wie am realisierten Logistik-Center der ICO im Bereich Elsenfeld zu sehen ist. Gesetze und vorgeschriebene Abläufe interessieren weder die Gemeinde noch die Gemeinderäte.
    Oder irre ich mich mit meiner Beurteilung? Hat die Fraktion in einer nichtöffentlichen Sitzung bereits das Schaffen der gesetzlichen Grundlagen angefordert?

    Beste Grüße
    Pia Sander

    1. Hallo Pia
      Der Flächennutzungsplan ist in seiner letzten Ausfertigung von 2002 mit verschiedenen Änderungen der letzten Jahre. Diese punktuellen Änderungen, ohne dass auf das Gesamtkonzept geachtet wird, sind zulässig. Sie sollten aber im Rahmen bleiben. Normalerweise sollte so ein FNP alle 12 bis 15 Jahre überprüft werden. Ein FNP der älter als 15 Jahre ist, kann in der Regel seiner bodenordnungspolitischen Aufgabe nicht mehr gerecht werden und muss auf den Prüfstand gestellt werden. Verzichtet eine Gemeinde auf die Überprüfung, so bleibt ein FNP weiterhin wirksam.
      Im Rahmen der Bebauung unterhalb der Piuskirche in Schippach, hatten wir schon einmal angeregt den FNP zu Überarbeiten. Diese Anregung hat auch Bürgermeister Kai Hohmann angenommen. Wir werden an dem Thema dranbleiben.

      Viele Grüße
      Werne Billmaier